Viele Pfarreien planen jedes Jahr als Teil des Gemeindelebens Wallfahrten oder Pfarrausflüge, oft als mehrtägige Reisen. Diese werden vom Pfarrer selbst oder einem Mitglied der Pfarrei organisiert, durch Aushänge oder im Pfarrbrief veröffentlicht, teilweise nur mit wenigen Informationen die Reise selbst betreffend, den voraussichtlichen Preisen, ohne Leistungsumfang und allgemeine Geschäftsbedingungen. Fast allen Organisatoren ist hierbei nicht bewusst, welche hohen finanziellen Risiken sie sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich dabei eingehen.
Die Pauschalreise
Sobald für eine Gruppe eine Reise organisiert wird, die zwei verschiedene wesentliche Reiseleistungen enthält, handelt es sich rechtlich um eine Pauschalreise. Dies kann etwa eine Busreise mit Übernachtung sein, eine Flugreise mit einer Kreuzfahrt, aber auch eine Bootstour mit Campingaufenthalt. Wird von einer Pfarrei oder einem Verband mehr als einmal pro Jahr eine derartige Reise angeboten, so gilt diese Organisation als Reiseveranstalter. Das Deutsche Reiserecht sieht hierfür dann umfassende Regeln vor, die dabei aber oft nicht beachtet werden.
Veranstalterhaftpflicht
Ein wichtiger Punkt ist die Haftung: Wird die Reise von einem Reiseunternehmen organisiert, so haftet dieses für Personen- und Vermögensschäden. Wird die Reise aber privat organisiert, haftet der Organisator mit seinem Privatvermögen. Solange alles „gut“ geht, stellt dies kein Problem dar, aber im Falle eines größeren Schadens kann dies sehr schnell zum persönlichen Ruin führen. Die Ordinariate oder Verbände übernehmen hierfür keinerlei Haftung. Wenn beim Ablauf der Fahrt jemand im Bus stürzen sollte, ist die erste Frage, wer dafür verantwortlich ist; persönliche Ansprüche des Geschädigten lassen dann – auch bei einem sonst guten Verhältnis unter den Beteiligten – nicht auf sich warten.
Insolvenzschutz
Ein weiterer Aspekt ist der zwingend vorgeschriebene Insolvenzschutz. Reiseveranstalter haben hier eine entsprechende Versicherung und müssen an jeden Teilnehmer einen Reisepreis-Sicherungsschein ausgeben, der im Falle einer Insolvenz von Leistungsträgern wie Fluggesellschaften oder Hotels Ersatz, Erstattung und Heimreise absichert. Dieser Versicherungsschutz kann durch Privatpersonen nicht abgeschlossen werden.
Korrekte Veröffentlichung
Ferner ist auf die Reiseausschreibung zu achten. Hierbei sind genaue Regeln festgelegt. Unkorrekte Veröffentlichungen von Reisen bei Aushängen, in Pfarrbriefen oder im Internet, fehlende oder falsche Angaben werden von den Wettbewerbsverbänden sehr genau beobachtet und führen nicht selten zu anwaltlichen kostenpflichtigen Abmahnungen.
Wer heutzutage eine Reise bucht, erwartet sich schriftliche Reisebestätigungen, bargeldlose finanzielle Abwicklung und umfassende Beratung über die Reise und das Zielgebiet. Dies können Pfarreien in der Regel nicht leisten. Es ist daher dringend anzuraten, Gruppenreisen in Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern zu planen und durchzuführen. Diese verfügen über die passenden Kontakte zu Transportunternehmen, Hotels und Partnern im In- und Ausland, übernehmen alle rechtlich relevanten Verpflichtungen und garantieren eine reibungslose Abwicklung. Gerade dafür haben die bayerischen Diözesen auch das Bayerische Pilgerbüro in München errichtet, damit die Pfarreien oder Gruppen darauf zurückgreifen können.
Peter W. Kotschwara
Rechtsanwalt
und Jürgen Neubarth
Stellvertretender Geschäftsführer des Bayerischen Pilgerbüros