Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 hat die katholische Kirche die Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt intensiviert. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert in ihren „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ ausdrücklich: „Opfer sexuellen Missbrauchs bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Sie müssen vor weiterer sexueller Gewalt geschützt werden. Ihnen und ihren Angehörigen müssen bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden“.
Die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ legt fest, dass „die Prävention gegen sexualisierte Gewalt integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen“ sein muss.Für jede Diözese gilt eine eigene Präventionsordnung, entsprechend diesen Leitlinien. Ziel von Prävention in Diözesen, Ordensgemeinschaften, kirchlichen Institutionen und Verbänden ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln. Dafür muss es transparente, nachvollziehbare, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen und Prozesse zur Prävention sexualisierter Gewalt geben.
Dazu zählt auch die Thematisierung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespräch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen, entsprechend den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Dies gilt für alle haupt- und nebenamtlich tätigen Personen im kirchlichen Dienst. Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige besteht, soweit es die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes bestimmen.
Alle in leitender Verantwortung haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen sowie alle weiteren in diesem Bereich leitend Verantwortlichen werden zu Fragen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt geschult. Ziele sind die Verbesserung des Wohls und des Schutzes von Kindern, Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen einerseits und die Erschwerung von weiteren Straftaten andererseits.
Verhaltensweisen überprüfen
Zur umfassenden Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Heranwachsende bedarf es neben der Aneignung von fachlichem und rechtlichem Grundwissen der Reflexion individueller Einstellungen und Verhaltensweisen, der Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Grenzen (Nähe und Distanz) von Macht und Abhängigkeiten, der Klärung der eigenen Rolle sowie von möglichen Gefährdungsmomenten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Schulungen zur Prävention fördern die Sensibilisierung für Gefährdungsmomente und begünstigenden Situationen. Sie verhelfen zu Handlungssicherheit, Fakten zu erkennen und einzuordnen, sie von Vermutungen zu trennen und bei konkretem Verdacht die Verfahrenswege zu kennen und zu nutzen.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist zum „integralen Bestandteil“ der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Schutzbefohlenen geworden. Alle deutschen Bistümer verfügen über Fachstellen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Präventionsbeauftragte beraten Sie gerne in Fragen der Entwicklung von Qualitätsstandards, der Schulung und der Qualifizierung sowie der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Informationen:
Namen und Adressen der Ansprechpartner in Ihrer Diözese entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihres jeweiligen Bistums. Die Leitlinien und Rahmenordnung der Bischofskonferenz sind veröffentlicht als Arbeitshilfe Nummer 246 und im Sekretariat der Bischofskonferenz als Druckausgabe zu bestellen, oder im Internet abrufbar unter www.dbk.de.
Dagmar Fasel
Präventionsbeauftragte im Bistum Würzburg